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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 182/99

Gesetze: ZK Art. 202 Abs. 1 ZK Art. 204 Abs. 1 ZK Art. 204 Abs. 3 ZK-DVO Art. 233 Abs. 1 ZK-DVO Art. 234 Abs. 1 ZK-DVO Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO Art. 718 Abs. 3 ZK-DVO Art. 730 Unterabs. 2

Voraussetzung für die Anwendung des Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO

Leitsatz

Die Anwendung des Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO hat zur Voraussetzung, dass bereits im Zeitpunkt der Willensäußerung nach Art. 233 Abs. 1 li. b ZK-DVO beim Gestellungspflichtigen der Entschluss vorlag, das gewerblich verwendete Straßenfahrzeug auch für Binnentransporte zu nutzen.

Fundstelle(n):
PAAAB-08122

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