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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 286/99

Gesetze: VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 3

Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

Leitsatz

Die vertragswidrige Zurückweisung einer Ausfuhrware durch eine chinesisches amtliches Handelsunternehmen stellt keine höhere Gewalt dar.

Die Inanspruchnahme einer Vorfinanzierung berechtigt nicht zur Berufung auf Vertrauensschutzgesichtspunkte oder den Einwand der Entreicherung.

Fundstelle(n):
TAAAB-08125

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