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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - II 99/02

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3

”Zuschuss” des Versicherungsmaklers an einen Kunden als sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig

Leitsatz

Zahlt ein Versicherungsmakler einem Kunden im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages einen "Zuschuss", den er rechtlich von dem Bestand seiner Provision abhängig macht, ist der "Zuschuss" als sonstige Leistung gem. § 22 Nr. 3 EStG einkommensteuerpflichtig.

Fundstelle(n):
WAAAB-08137

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