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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 7/01

Gesetze: AO § 169 Abs. 1, AO § 169 Abs. 2 Nr. 2, AO § 170 Abs. 2, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO § 174 Abs. 1, AO § 174 Abs. 3, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Verluste gutgeschriebener Renditen aus einer spekulativen Geldanlage keine nachträglichen Werbungskosten

Leitsatz

Der Umstand, dass gutgeschriebene, aber nicht ausgezahlte, sondern einverständlich zur Kapitalerhöhung vorgesehene "Renditen" aus einer spekulativen Geldanlage als Einkünfte der Besteuerung unterworfen worden sind, berechtigt auch bei einem Verlust der Anlagebeträge nach Ablauf der Festsetzungsfrist nicht zur Anerkennung von nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in Folgejahren.

Fundstelle(n):
LAAAB-08145

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