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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - I 1241/97

Gesetze: EStG § 32 Abs. 2, EStG § 70 Abs. 3

Aufhebung eines Kindergeldänderungsbescheides

Leitsatz

Ein nach § 70 Abs. 3 EStG ergangener Kindergeldänderungsbescheid (hier: Null-Festsetzung), der sich als rechtswidrig erweist, ist auch dann aufzuheben, wenn der Kindergeldberechtigte nachträglich seine Mitwirkungspflichten verletzt.

Fundstelle(n):
WAAAB-08176

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