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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 99/99

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Grobes Verschulden beim nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen

Leitsatz

Grobes Verschulden des Steuerpflichtigen bzw. des Beraters scheidet aus, wenn das nachträgliche Bekanntwerden von Tatsachen vom Beklagten verursacht wurde.

Fundstelle(n):
YAAAB-08197

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