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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 234/01

Gesetze: VO EWG Nr. 3665/87 Art. 25 Abs. 2 VO EWG Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 1

Aussetzung der Vollziehung eines Sanktionsbescheids nur gegen Sicherheitsleistung

Leitsatz

Aussetzung der Vollziehung nur gegen Sicherheitsleistung wenn nicht zuverlässig feststeht, dass derjenige, der die Aussetzung der Vollziehung beantragt hat, zur Sicherheitsleistung außerstande ist.

Fundstelle(n):
VAAAB-08201

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