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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - V 285/01

Gesetze: VwZG § 15 Abs. 1 Buchst. a, VwZG § 15 Abs. 2 Satz 1, VwZG § 15 Abs. 3 Satz 2

Vollstreckungsgegenklage im steuerlichen Vollstreckungsverfahren unzulässig / öffentliche Zustellung

Leitsatz

Keine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO im steuerlichen Vollstreckungsverfahren

Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung nach § 15 VwZG

Fundstelle(n):
JAAAB-08205

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