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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 283/00

Gesetze: ZKDVO Art. 889 Abs. 1 Unterabs. 2

Inanspruchnahme von Zollpräferenzen

Leitsatz

Widersprüchliche Angaben in der Zollanmeldung bezüglich der Beantragung einer Präferenzmaßnahme schließen eine Erstattung nach Art. 889 Abs. 1 Unterabs. 2 ZKDVO aus.

Fundstelle(n):
EAAAB-08237

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