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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 189/00

Gesetze: EStG § 19, EStG § 42d

Erstattung von Schulungskosten Arbeitslohn?

Leitsatz

Die Erstattung von Schulungskosten an Arbeitnehmer bzw. zukünftige Arbeitnehmer aus Gründen der Kulanz führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

Fundstelle(n):
TAAAB-08245

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