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Finanzgericht Hamburg  v. - III 444/01

Gesetze: FGO § 47, FGO § 56, FGO § 155, ZPO § 418

Postzustellung durch Niederlegung

Leitsatz

Eine Zustellung durch Niederlegung nach Benachrichtigung in den üblicherweise benutzten Briefkasten ist auch dann wirksam, wenn der Briefkasten dem Zustellungsempfänger nicht allein gehört und nicht sein Namensschild trägt.

Fundstelle(n):
LAAAB-08265

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