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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - I 113/99

Gesetze: FGO § 66, FGO § 70, FGO § 155, GVG § 17

Unzulässigkeit eines späteren Verfahrens bei gleichem Streitgegenstand wie vorausgehendes anhängiges Verfahren

Leitsatz

Die Rechtshängigkeit eines Verfahrens bewirkt die Unzulässigkeit eines späteren Verfahrens, wenn beide Verfahren den gleichen Streitgegenstand umfassen.

Fundstelle(n):
PAAAB-08268

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