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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 5/01 EFG 2003 S. 583

Gesetze: AO § 110, AO § 122 Abs. 1

Umfang der Ermittlungspflichten zur Feststellung eines Bevollmächtigten

Leitsatz

Enthält die Steuererklärung den Wunsch, die Bescheide an einen Bevollmächtigten bekannt zu geben, ist ein solcher aber nicht bestellt, kann das FA ohne weitere Ermittlungen anzustellen, die Bescheide dem Steuerpflichtigen bekannt geben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 499 Nr. 8
EFG 2003 S. 583
EFG 2003 S. 583 Nr. 9
EAAAB-08276

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