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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 443/01 EFG 2003 S. 206

Gesetze: AO § 110 Abs. 3

Wiedereinsetzung nach Ablauf eines Jahres wegen höherer Gewalt bei Prozessunfähigkeit des steuerlichen Beraters?

Leitsatz

Die Prozessunfähigkeit des steuerlichen Beraters während der Einspruchs- und Wiedereinsetzungsfrist rechtfertigt keine Wiedereinsetzung nach Ablauf eines Jahres wegen höherer Gewalt (§ 110 Abs. 3 AO), wenn dem Steuerpflichtigen die steuerlichen Folgen bekannt waren und er während der Jahresfrist von einem weiteren Angehörigen der steuerberatenden Berufe auch in der betreffenden steuerlichen Angelegenheit vertreten wurde.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 206
EFG 2003 S. 206 Nr. 4
RAAAB-08289

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