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Finanzgericht Hamburg  v. - I 43/97

Gesetze: AO § 169 Abs. 1 Satz 1, AO § 169 Abs. 2 Nr. 2, AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, AO § 171 Abs. 3 Satz 1

Verlust aus gewerblichem Grundstückshandel

Leitsatz

Der Verlust aus gewerblichem Grundstückshandel ist trotz Verjährung steuerlich zu berücksichtigen, wenn über den Antrag auf Steuerfestsetzung noch nicht unanfechtbar entschieden worden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAB-08331

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