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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 222/97

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStDV § 33

Zum Vorsteuerabzug aus Fahrgelderstattungen an Arbeitnehmer eines Zeitarbeitsunternehmens

Leitsatz

Zeitarbeitnehmer, die ihre Tätigkeit ausschließlich in den Kundenbetrieben der Zeitarbeitsfirma und nicht an einer Arbeitsstätte der Zeitarbeitsfirma selbst ausführen sind Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzstätten. Daraus folgt, dass es sich bei Fahrten der Arbeitnehmer von ihrer Wohnung zu ihrem jeweiligen Arbeitsort innerhalb ihres Einsatzgebietes nicht um Dienstreisen handelt, sondern um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die nicht im Interesse ihres Arbeitgebers erbracht werden.

Fundstelle(n):
XAAAB-08342

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