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Finanzgericht Hamburg  v. - I 225/02

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c

Einkommensteuer/Kindergeld: Vollzeiterwerbstätigkeit

Leitsatz

Während der Monate, in denen das Kind eine Vollzeiterwerbstätigkeit ausübt, besteht auch dann kein Anspruch auf Kindergeld, wenn anschließend eine Berufsausbildung absolviert wird.

Fundstelle(n):
PAAAB-08349

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