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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - VII 113/03

Gesetze: FGO § 33, FGO § 102, FGO § 114, InsO § 6

Stellung des Insolvenzantrages durch das Finanzamt

Leitsatz

Die Frage, ob das Finanzamt berechtigt ist, einen Insolvenzantrag zu stellen, kann in engen Grenzen (§ 102 FGO analog) finanzgerichtlich überprüft werden.

Fundstelle(n):
DAAAB-08421

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