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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - V 144/00

Gesetze: AO § 129, AO § 181 Abs. 5

Vorliegen einer offenbaren Unrichtigkeit

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen einer Berichtigung nach § 129 AO bei der fehlerhaften Berücksichtigung des verbleibenden Verlustvortrags zum Ende des Vorjahres im Rahmen der erstmaligen Verlustfeststellung zum .

Fundstelle(n):
BAAAB-08426

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