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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 1604/00

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, LStDV § 2

Reisevergünstigung für Angehörige als Arbeitslohn

Leitsatz

1. Leistungen des Arbeitgebers an Dritte sind als Arbeitslohn zu behandeln, wenn sie sich wirtschaftlich als Ertrag der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darstellen.

2. Vergünstigungen bei Urlaubsreisen für mitreisende Dritte, die dem Arbeitnehmer eines Reiseveranstalters aufgrund einer Betriebsvereinbarung gewährt werden, sind in vollem Umfang als Arbeitslohn zu behandeln.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAB-08441

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