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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 5466/00

Gesetze: AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, AO § 159, AO § 90 Abs. 2

Nachweispflicht bei Treuhandverhältnissen

Leitsatz

Wirkt ein von dem Finanzamt angenommenes Treuhandverhältnis steuerbegründend, obliegt dem Finanzamt insoweit die Feststellungslast, auch wenn dem Steuerpflichtigen gem. § 90 Abs. 2 AO eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten setzt.

Fundstelle(n):
HAAAB-08463

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