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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 969/98

Gesetze: EStG § 40a

Wechsel zwischen Pauschalversteuerung und normalem Lohnsteuerabzug

Leitsatz

1. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind an die zu Beginn eines Jahre gewählte Art der Lohnsteuererhebung gebunden, sofern nicht Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses einen Wechsel der Lohnsteuererhebung rechtfertigen.

2. Der Arbeitgeber kann eine zunächst durchgeführte Pauschalversteuerung seiner Ehefrau gem. § 40a EStG nicht aufheben, um nachträglich eine Versteuerung über die Einkommensteuerveranlagung durchzuführen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
LAAAB-08466

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