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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 5224/00

Gesetze: AO § 173 Abs. 1, AO § 88, EStG § 10d

Umfang der Ermittlungspflicht

Leitsatz

1. Die Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist ausgeschlossen, wenn die Finanzbehörde ihre Ermittlungspflicht (§ 88 AO) verletzt, weil sie Zweifeln, die sich ihr aufdrängen, nicht nachgeht.

2. Hat der Erbe durch Eintragung in der Steuererklärung kundgetan, er sei zum Verlustabzug berechtigt, besteht kein Anlass für die Finanzverwaltung Ermittlungen hinsichtlich einer möglichen Erbausschlagung anzustellen.

Fundstelle(n):
WAAAB-08471

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