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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 3432/01

Gesetze: AO § 172 Abs. 1

Rückwirkende Gewährung von Kindergeld.

Leitsatz

1. Ein bestandskräftiger Kindergeldbescheid steht einer Kindergeldfestsetzung vor frühere Zeiträume entgegen.

2. Die Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheides beschränkt sich auf die Zeit bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.

Fundstelle(n):
XAAAB-08543

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