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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 4101/99 EFG 2002 S. 1270

Gesetze: AO § 180 Abs. 1 Nr. 2b, AO § 127

Örtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Verlegung des Betriebssitzes

Leitsatz

1. Nach dem Gesetzeszweck des § 180 Abs. 1 Nr. 2b AO in der Fassung des StMBG vom soll eine einmal begründete Zuständigkeit des betriebsnäheren Finanzamts für die Gewinnfeststellung eines Gewerbebetriebes erhalten bleiben.

2. Umstände, die nach dem Schluss des Gewinnermittlungszeitraums eintreten (z.B. eine Verlegung des Wohnsitzes oder des Betriebes oder eine Betriebsaufgabe) beeinflussen die Zuständigkeit nicht mehr

3. Ein Verpflichtungsbegehren wird von § 127 AO nicht erfasst.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1270
EFG 2002 S. 1270 Nr. 20
IAAAB-08574

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