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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 4 V 1488/02

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Widersprechende Vereinbarungen als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Bestehen zwei sich widersprechende Vereinbarungen, ohne dass zu erkennen ist, welche von beiden die maßgebliche sein soll, so fehlt es an einer klaren und eindeutigen, von vornherein abgeschlossenen vertraglichen Regelung.

Fundstelle(n):
DAAAB-08609

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