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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 4 V 3133/02

Gesetze: AO § 160 Abs. 1

Fehlende Empfängerbenennung bei Scheinfirmen im Baugewerbe

Leitsatz

Soweit im Baugewerbe Barzahlungen in Millionenhöhe an als Subunternehmen aufgetretene Scheinfirmen geleistet werden, ohne dass spezifizierte Rechnungen vorliegen, lässt dies darauf schließen, dass der Zahlende Kenntnis von der bloßen pro forma Zwischengeschaltung des Subunternehmens hatte.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAB-08614

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