Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 10/99

Gesetze: EWG-VO Nr. 2913/92 EWG-VO Nr. 918/83 AZO § 41

Gewöhnlicher Wohnsitz i.S.d. ZollbefreiungsVO

Leitsatz

  1. Gewöhnlicher Wohnsitz i.S.d. ZollbefeiungsVO ist der Ort, den der Betroffene als ständigen und gewöhnlichen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der Absicht gewählt hat, ihm Dauerhaftigkeit zu verleihen.

  2. Bei einem zeitlich begrenzten Studienaufenthalt im Ausland wird regelmäßig kein gewöhnlicher Wohnsitz begründet.

Fundstelle(n):
XAAAB-08663

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank