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FG Köln Urteil v. - 10 K 2834/97 EFG 2002 S. 469

Gesetze: EStG § 34 Abs 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1a, EStG § 34 Abs 1

Arbeitnehmer:

Besteuerung von Entlassungsentschädigungen

Leitsatz

Die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG für in mehreren Veranlagungszeiträumen gezahlte Entlassungsentschädigung ist zu gewähren, wenn durch die Zahlungen mehrere selbständige Entschädigungen erfüllt werden. Beruhen die Zahlungen auf einem einheitlichen Rechtsgrund, sind die Zahlungen einheitlich zu beurteilen.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 552 Nr. 9
EFG 2002 S. 469
EFG 2002 S. 469 Nr. 8
XAAAB-08744

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