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FG Köln Urteil v. - 12 K 6042/95

Gesetze: EStG § 22 Nr 1 Satz 3 a EStG § 22 Nr 1 Satz 1BGB § 1587bEStG § 22 Nr 1

Leibrentenbesteuerung:

Schuldrechtlicher Versorgungsausgleichsanspruch keine selbständige Versorgungsrente

Leitsatz

1) Die im Rahmen einer Ehescheidung vereinbarte hälftige Abtretung von Versorgungsansprüchen gegen den früheren Arbeitgeber und gegen eine Pensionskasse der Mitarbeiter des früheren Arbeitgebers begründet kein eigenständiges Rentenstammrecht für den begünstigten Ehegatten.

2) Zahlungen aus dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich sind als sonstige wiederkehrende Bezüge des begünstigten Ehegatten in voller Höhe nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG der Besteuerung unterworfen und unterliegen nicht der Ertragsansteilsbesteuerung.

Fundstelle(n):
LAAAB-08842

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