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FG Köln Beschluss v. - 13 V 1430/01 EFG 2001 S. 1392

Gesetze: EStG § 6 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 5, KStG § 8 Abs 1

Körperschaften:

Einlagewert bei Verzicht auf Darlehen mit eigenkapitalersetzendem Charakter

Leitsatz

Verzichtet ein Gesellschafter auf seine gegenüber der Kapitalgesellschaft bestehende Forderung, ist die Einlage bei der Kapitalgesellschaft auch dann entsprechend dem Beschluss des Großen Senats des , StRK KStG 1977 § 8 Abs. 1 R. 58 mit dem Teilwert der Forderung zu bewerten, wenn der Darlehensforderung eigenkapitalersetzender Charakter zukommt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1231 Nr. 22
EFG 2001 S. 1392
FAAAB-08883

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