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FG Köln Urteil v. - 14 K 3670/02 EFG 2003 S. 611

Gesetze: EStG § 10 Abs 3 Nr 2EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2a EStG § 3 Nr 62EStG § 10c Abs 3EStG § 10c Abs 3 Nr 1EStG § 10c Abs 3 Nr 2EStG § 10 Abs 3

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Kürzung des Vorwegabzugs nur vom Arbeitslohn des Ehegatten, der die Voraussetzungen der Kürzungsvorschrift erfüllt.

Leitsatz

Der Vorwegabzug ist nur unter Berücksichtigung der Einnahmen des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit ohne Berücksichtigung von Einnahmen des Ehegatten aus nichtselbständiger Arbeit zu kürzen, wenn dem Ehegatten weder Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden, noch der Ehegatte zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört (gegen R 106 S 3 EStR 2001).

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 641 Nr. 11
EFG 2003 S. 611
EFG 2003 S. 611 Nr. 9
KÖSDI 2003 S. 13751 Nr. 6
RAAAB-08908

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