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FG Köln Urteil v. - 15 K 4773/00

Gesetze: GewStG § 2 Abs 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 Abs 1

Betriebsaufspaltung:

Umfang der Betriebseinnahmen der Besitzgesellschaft

Leitsatz

Besteht eine Betriebsaufspaltung, können auch nicht wesentliche Betriebsgrundlagen des Betriebsunternehmens zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehören mit der Folge, dass die durch ihren Einsatz erzielten Einnahmen zum Gewerbeertrag des Besitzunternehmens gehören.

Fundstelle(n):
JAAAB-08941

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