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FG Köln Urteil v. - 15 K 6326/98

Gesetze: EStG § 33 Abs 2, EStG § 33 Abs 1

Außergewöhnliche Belastungen:

Kosten eines verlorenen Räumungsprozesses

Leitsatz

1) Kosten einer gegen den Steuerpflichtigen erfolgreich erhobenen Räumungsklage stellen mangels Zwangsläufigkeit dann keine außergewöhnliche Belastung dar, wenn sich das existentielle Wohnbedürfnis unter zumutbaren Bedingungen auch in einer anderen Wohnung befriedigen lässt.

2) Zur Frage, welche Umstände die Annahme rechtfertigen, das existentielle Wohnbedürfnis lasse sich unter zumutbaren Bedingungen nicht auch in einer anderen Wohnung befriedigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAB-08953

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