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FG Köln Urteil v. - 15 K 7793/98 EFG 2002 S. 277

Gesetze: EStG § 21 Abs. 2 S. 1, EStG § 52 Abs 21, EStG § 52 Abs 21 S 2, EStG § 21a Abs 1, EStG § 21a Abs 1 S 1, EStG § 21a Abs 1 S 2, EStG § 21a Abs 7, EStG § 21a Abs 7 Nr 2, EStG § 21 Abs. 2

Nutzungswertbesteuerung:

Anwendbarkeit der sogenannten großen Übergangsregelung beim Erwerb eines Erben von der Erbengemeinschaft

Leitsatz

Die sogenannte große Übergangsregelung ist nur auf unmittelbar vom Erblasser vererbte Wohnungsteile anwendbar. Teile einer Wohnung, die von der Erbengemeinschaft erworben wurden, sind nicht einzubeziehen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 277
EFG 2002 S. 277 Nr. 5
UAAAB-08959

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