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FG Köln Urteil v. - 2 K 2587/02 EFG 2003 S. 1174

Gesetze: DBA-Russland Art 10 Abs 1 S 1, DBA-Russland Art 10 Abs 1 S 1 Buchst a, DBA-Russland Art 10 Abs 1

Ausland:

Kapitalanteil i.S. von Art. 10 Abs. 1 S. 1 Buchst. a DBA-Russland ist der Anteil am Grund- oder Stammkapital

Leitsatz

1) Soweit Art. 10 Abs. 1 S. 1 Buchst. a DBA-Russland für eine Quellensteuerreduktion auf 5% des Bruttobetrags voraussetzt, dass der Kapitalanteil des Gesellschafters mindestens 160.000 DM beträgt, ist der Anteil am Grund- oder Stammkapital gemeint. Der tatsächliche Wert der Beteiligung ist ohne Bedeutung.

2) Die Anwendung des deutschen Rechts ist auch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht von der konkreten Gestaltung des ausländischen Rechts abhängig.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1174
EFG 2003 S. 1174 Nr. 16
EAAAB-08999

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