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FG Köln Urteil v. - 2 K 5835/97 EFG 2001 S. 1007

Gesetze: UStG § 18 Abs 9, UStG § 18 Abs 9 S 6, DBA Korea Art 23 Abs 1

Umsatzsteuer

Wirksamkeit der Gegenseitigkeitsregelung in § 18 Abs. 9 S. 6 UStG

Leitsatz

Die rückwirkende Einführung der Gegenseitigkeitsklausel in § 18 Abs. 9 UStG ist nicht verfassungswidrig.

§ 18 Abs. 9 S. 6 UStG verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 23 DBA Korea.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1054 Nr. 19
EFG 2001 S. 1007
NAAAB-09018

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