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FG Köln Urteil v. - 2 K 5912/00 EFG 2001 S. 1057

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 5, EStG § 32 Abs 4 S 6, EStG § 32 Abs 4 S 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a, EStG § 32 Abs 4 S 2

Kindergeld

Beginn der Ausbildung

Leitsatz

Erst mit der realen Aufnahme einer Ausbildung, die die Existenz sichernde Berufstätigkeit beendet oder begrenzt, beginnt ein Kind seine Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 EStG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 155 Nr. 3
EFG 2001 S. 1057
UAAAB-09020

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