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FG Köln Urteil v. - 2 K 7463/96

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1, BUKG § 10, EStG § 9 Abs 1

Werbungskosten:

Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Renovierungskosten keine umzugsbedingten Werbungskosten

Leitsatz

1) Anschaffungskosten für Einrichtungsgegenstände (Gardinen) und Renovierungskosten sind keine umzugsbedingten Werbungskosten.

2) Das Bundesumzugskostengesetz - BUKG - entfaltet keine Bindungswirkung für den Werbungskostenabzug. Dieser Umstand kann sich sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Steuerpflichtigen auswirken.

Fundstelle(n):
NAAAB-09031

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