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FG Köln Urteil v. - 2 K 2786/99 EFG 2000 S. 910

Gesetze: AO 1977 § 193 Abs 1

Außenprüfung

Außenprüfung bei einer gemeinnützigen Körperschaft

Leitsatz

Ziel einer auf § 193 Abs. 1 AO gestützten Außenprüfung kann auch die Frage sein, ob ein Gewerbe-betrieb unterhalten wird, vorausgesetzt, es liegen konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs vor. Dies gilt auch gegenüber einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 910
VAAAB-09050

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