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FG Köln Urteil v. - 2 K 2980/93

Gesetze: EStG 1989 § 32 Abs 6 Satz 4

Familienleistungsausgleich:

Übertragung des halben Kinderfreibetrages auf den wirtschaftlich tatsächlich Unterhalt Leistenden

Leitsatz

Stellt bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht vorliegen, ein Elternteil den anderen Elternteil unentgeltlich von dessen Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind frei, kommt der freigestellte Elternteil seiner Unterhaltspflicht im Sinne des § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG nicht (mehr) nach, mit der Folge, daß bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG dem unterhaltenden Elternteil der volle Kinderfreibetrag zu gewähren ist.

Fundstelle(n):
PAAAB-09052

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