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FG Köln Beschluss v. - 2 V 6196/00 EFG 2001 S. 258

Gesetze: FGO § 114 Abs 1, FGO § 114 Abs 1 S 2, FGO § 114 Abs 3, KStG § 5 Abs 1, UStG § 15, UStG § 16 Abs 2, UStG § 18 Abs 9, UStDV § 59 Abs 1, UStDV § 59 Abs 1 Nr 1, UStDV § 59 Abs 1 Nr 2, AO § 10

Umsatzsteuer

Vergütung von Vorsteuer im besonderen Verfahren für ausländische Unternehmer

Leitsatz

1) Ein Unternehmer hat dann seine Geschäftsleitung i.S. des § 51 Abs. 3 UStDV nicht im Inland, wenn sich dort entweder kein Ort der Geschäftsleitung oder nur ein solcher befindet, an dem keine wesentlichen Geschäftsführungsaufgaben erledigt werden.

2) Zum notwendigen Umfang der Darlegungen im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 206 Nr. 4
EFG 2001 S. 258
CAAAB-09065

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