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FG Köln Urteil v. - 5 K 45/98

Gesetze: AO 1977 § 197 Abs 1 S 1, AO 1977 § 19 Abs 3, AO 1977 § 19 Abs 3 S 1, AO 1977 § 197 Abs 1

Verfahren:

Anwendungsumfang der Zuständigkeitsregelung von § 19 Abs. 3 S. 1 AO; Bekanntgabe der Außenprüfungsanordnung: nicht auch Uhrzeit des Prüfungsbeginns

Leitsatz

1) § 19 Abs. 3 S. 1 AO findet auch Anwendung, wenn die dort aufgeführten Tätigkeiten nicht nur innerhalb, sondern zugleich auch außerhalb der Wohnsitzgemeinde ausgeübt werden.

2) § 197 Abs. 1 S. 1 AO verlangt nicht die (zusätzliche) Angabe der Uhrzeit des Prüfungsbeginns.

Fundstelle(n):
HAAAB-09114

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