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FG Köln Urteil v. - 5 K 5364/99

Gesetze: GrEStG § 1 Abs 1 Nr 3, UmwG § 152

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer bei Umwandlung durch Ausgliederung

Leitsatz

Soweit im Zuge einer Ausgliederung ein Grundstück auf den übernehmenden oder neu gegründeten Rechtsträger übergeht, unterliegt der Eigentumsübergang der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG.

Fundstelle(n):
RAAAB-09115

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