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FG Köln Urteil v. - 6 K 3639/02 EFG 2004 S. 819

Gesetze: EStG § 34 Abs 3

Außerordentliche Einkünfte:

Einmalige Sonderzahlungen beim Freiberufler keine außerordentlichen Einkünfte

Leitsatz

Erhält ein Freiberufler für eine mehrjährige Tätigkeit neben einem berufsüblichen Honorar eine einmalige berufsunübliche Sondervergütung, handelt es sich nicht um außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 Abs. 3 EStG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 819
EFG 2004 S. 819 Nr. 11
INF 2003 S. 686 Nr. 18
EAAAB-09141

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