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FG Köln Urteil v. - 9 K 1857/99 EFG 2001 S. 676

Gesetze: EStG § 9, EStG § 9 Abs 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7

Werbungskosten

Abgrenzung zwischen Ausbildungs- und Fortbildungskosten

Leitsatz

Nimmt eine Diplom-Übersetzerin nach ihrem wissenschaftlichen Hochschulstudium - unter Beurlaubung von ihrer bisherigen Tätigkeit - ein zwei Jahre dauerndes sog. Aufbaustudium für den Studiengang Journalistik auf, so handelt es sich bei den Aufwendungen für das Aufbaustudium um Fortbildungskosten

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 676
WAAAB-09242

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