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FG Köln Urteil v. - 9 K 6647/99 EFG 2002 S. 1140

Gesetze: AO 1977 § 357 Abs 1 S 4, BGB § 133, AO 1977 § 357 Abs 1

Abgabenordnung:

Auslegung von Verfahrenserklärungen

Leitsatz

Bei nicht eindeutigen und zweifelsfreien Erklärungen hat das Finanzamt den wirklichen Willen des Steuerpflichtigen durch Auslegung zu ermitteln und dabei zu berücksichtigen, dass der Steuerpflichtige denjenigen Verwaltungsakt anfechten will, der angefochten werden muss, um zu dem erkennbar angestrebten Erfolg zu kommen. Dies gilt - in entsprechender Anwendung des § 133 BGB - auch für außerprozessuale Verfahrenserklärungen rechtskundiger Personen, sofern die Verfahrenserklärung auslegungsbedürftig ist und nicht nach Wortlaut und Zweck einen eindeutigen Inhalt hat.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1140
EFG 2002 S. 1140 Nr. 18
OAAAB-09249

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