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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 5032/00

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Verkaufsprovisionen als Umsatztantieme

Körperschaftsteuer 1993 u. 1994

Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals 1993 u. 1994

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum u.

Gewerbesteuermessbetrag 1994

Leitsatz

1. Erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Verkaufsprovisionen, so sind diese als Umsatztantieme zu beurteilen und führen i.d.R. zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

2. Die Tatsache, dass eine derartige Verkaufsprovision bei einer frühren Außenprüfung nicht beanstandet worden ist, schafft keinen Vertrauenstatbestand mit der Folge, dass sie bei einer späteren Prüfung anzuerkennen wäre.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAB-09337

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