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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 876/02

Gesetze: EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 3

Häusliches Arbeitszimmer eines im Außendienst tätigen Verkaufsleiters

Einkommensteuer 1999 und 2000

Leitsatz

Ein häusliches Arbeitszimmer ist nicht der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines Verkaufsleiters, wenn dessen Außendiensttätigkeit den Kernbereich bildet und letztlich den beruflichen Erfolg garantiert.

Fundstelle(n):
NAAAB-09339

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