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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 3863/97

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 2

Aufgabe eines Dauerwohnrechts nach § 1 Abs. 2 GrEStG befreit

Leitsatz

Die Aufgabe eines Dauerwohnrechts unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NAAAB-09391

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